Written by Bürgerinitiative Innenhof Braunschweig
Wednesday, 06 May 2009
Bürgerinitiative für den Erhalt des Innenhofes Nussbergstraße 25. Jan.2008
Liebe Hausbewohner!
Die geplante Bebauung im Innenhof betrifft eklatant ihre Rechte. Beim Studium des
Bebauungsplanentwurfs ist uns folgendes aufgefallen:
Nach der Niedersächsischen Bauordnung §7a sind verringerte Grenzabstände von der halben
Gebäudehöhe, aber mindestens 3m auf maximal 17m zulässig.
Das Gebäude, das entlang der nördlichen Grenze des Karrees stehen soll ist deutlich länger
als 17m geplant, dadurch wird die zulässige Länge des Grenzabstandes 1/2 H deutlich
überschritten (verminderter Grenzabstand = halbe Gebäudehöhe auf höchstens 17m). Die
deutlich längere Bebauung mit vermindertem Grenzabstandes 1/2 H bricht das öffentliche
Baurecht (NBau0).
Nach niedersächsischem Baurecht darf das südlich von ihnen geplante Gebäude nur auf 17m
Länge mit ungefähr 6m Abstand zu der jetzt vorhandenen Ziegelwand (Tischlerei Teichmann)
stehen. Laut Bebauungsplanentwurf soll das Gebäude aber ca. 27 in mit 6m Abstand stehen,
statt 17m mit ca. 6m und ca. 1 Om mit ca. 11 m Grenzabstand.
Liebe Grüße
Last updated ( Sunday, 10 May 2009 ) |
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